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Friedhof Frechenrieden

Zum 1. Januar 2023 tritt die neue Friedhofssatzung für Frechenrieden in Kraft. Wichtigste Änderungen sind die neuen Gebühren, die wir hier überblicksweise bekannt geben:

Grabnutzungsgebühr – Gesamtbetrag fällig zum Beginn der Nutzungsperiode:

  – für ein Einzelgrab (20 Jahre Laufzeit) 300 Euro;

  – für ein Doppelgrab (20 Jahre Laufzeit) 400 Euro;

  – für ein Urnengrab (12 Jahre Laufzeit) 180 Euro.

Für bereits genutzte Gräber wird kein nachträglich höherer Beitrag erhoben.

Friedhofsinstandhaltungsgebühr – fällig jährlich zum 1. April

  – für alle Grabarten 20 Euro pro Jahr.

Die Gebühr für die Benutzung der Leichenhalle wird von der Marktgemeinde erhoben.

Den genauen Wortlaut der Satzung können Sie hier herunterladen und einsehen: